Die Konfliktparteien besitzen selbst die größte Kompetenz, ihren Streit zu lösen. Sie erarbeiten in eigener Verantwortung eine für sie maßgeschneiderte Lösung. Von größter Bedeutung sind dabei die Würdigung von Interessen und Bedürfnissen statt (Rechts-) Positionen. Der Mediator organisiert den Prozess und steuert dessen Verlauf, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis.
Freiwilligkeit
Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Jede Seite kann sie zu jedem Zeitpunkt ohne Begründung abbrechen.
Vertraulichkeit
Die Konfliktparteien benötigen unbedingten Vertrauensschutz. Fakten, die die Medianden im Verlaufe der Mediation offen legen, dürfen daher nicht Dritten offenbart noch in einem gerichtlichen Verfahren gegen einen der an der Mediation Beteiligten verwendet werden. Die Konfliktpartner selbst vereinbaren zu Beginn einer Mediation vertraglich, die Vertraulichkeit zu wahren und nur gemeinsam den Mediator von seiner Schweigepflicht zu entbinden.